Arbeitnehmer wollen telefonische Krankschreibung, mehr Arbeitslose
Die FSG-Vorsitzende in der ÖGK, Barbara Teiber, hat absolut kein Verständnis für die Ablehnung eines Antrags ihrer Gewerkschaft. Indessen verzeichnete das AMS einen Anstieg der Arbeitslosenzahlen um rund 3000 gegenüber der Vorwoche.
Wien – Die Arbeitnehmervertreter in der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) drängen angesichts der steigenden Corona-Zahlen auf eine Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung. Ein Antrag im Verwaltungsrat ist vorige Woche am Widerstand der Arbeitgeber gescheitert. Die FSG-Vorsitzende in der ÖGK, Barbara Teiber, äußerte dafür “komplettes Unverständnis”. Auch die Ärztekammer und der Patientenanwalt befürworten die telefonische Krankschreibung.
Die im Zuge des Lockdowns im Frühjahr eingeführte Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung war Ende August ausgelaufen. Vor allem auf Betreiben der Wirtschaft ist es zu keiner Verlängerung gekommen, als Hauptargument dagegen waren mögliche Missbrauchsfälle ins Treffen geführt worden. Seither ist die telefonische Krankmeldung nur für Corona-Verdachtsfälle möglich.
Krankenstandsmeldungen im Frühjahr nicht angestiegen
Teiber verweist nun darauf, dass man schon damals besprochen habe, im Falle eines Steigens der Corona-Fallzahlen die telefonische Krankschreibung generell wieder einzuführen. Da die Zahlen nun sogar höher sind als im März, hält die FSG-Vorsitzende in der ÖGK dies für dringend nötig. Die Befürchtung, dass es zu Missbrauch kommen könnte, kann sie auch nicht teilen, weil die Krankenstandsmeldungen auch im Frühjahr nicht angestiegen seien.
Völlig unverständlich ist für die Teiber auch, dass im Verwaltungsrat der ÖAAB-Vertreter Martin Schaffenrath gemeinsam mit den Wirtschaftsvertretern den FSG-Antrag abgeblockt habe. Teiber verwies darauf, dass es in einigen Bundesländern Beschlüsse der Arbeiterkammer-Vollversammlungen für die telefonische Krankschreibung gebe, denen auch die dortigen ÖAAB-Vertreter zugestimmt haben. Pikant ist dabei, dass die Arbeitnehmer-Vertreter von der Arbeiterkammer in den Verwaltungsrat entsandt werden.
Krankschreibung nur bei Corona-Verdachtsfällen “ausreichend”
Auch ÖGK-Obmann Andreas Huss plädierte im Ö1-Morgenjournal dafür, die telefonische Krankmeldung befristet bis 31. März, bis die Corona-Welle wieder abklingt, wieder so einzuführen, wie sie im Frühjahr funktioniert hat. Auch er begründete dies mit der Ansteckungsgefahr in den Ordinationen.
Der Arbeitnehmervertreter und derzeitige Vizeobmann Matthias Krenn lehnt dies hingegen ab. Er hält die telefonische Krankschreibung nur bei Corona-Verdachtsfällen für ausreichend. Und auch ÖAAB-Vertreter Schaffenrath schließt sich dieser Meinung an. Er glaubt, dass Ärzte eine Diagnose ihrer Patienten erstellen können sollten und dass es am Telefon auch schwierig sei, die Identität der Patienten festzustellen.
Source- tt.com
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